Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Bestätigung 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dies es Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bekannt sind. 1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. 1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, werden Sie durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung informiert. 1.4 Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie mit der Reisebestätigung. 1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären. 1.6 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. 2. Bezahlung 2.1 Bei Vertragschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung wird 15 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. 2.2 Sofern wir mehr als 2 Reisen pro Jahr veranstalten, dürfen wir Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. 2.3 Sollten wir nur 2 oder weniger Reisen pro Jahr veranstalten, so entfällt für uns die Pflicht zur Insolvenzversicherung. In diesem Falle erhalten Sie auch keinen Sicherungsschein. 2.4 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungen 3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie selbstverständlich vor Buchung informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informieren wir Sie unverzüglich. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von uns über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift und der Angabe der Reiseauftragsnummer zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Wenn Sie vor Reisebeginn zurücktreten oder die Reise nicht antreten, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, einen angemessenen Ersatz für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %, ab 30. Tag vor Reiseantritt 30 %, ab 15. Tag vor Reiseantritt 50 %; ab 10. Tag vor Reiseantritt 80 %, ab 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises. 5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die geforderte Pauschale. 5.5 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6. Änderungen, Umbuchungen 6.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit möglich, auch nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen oder Änderungen vor. 6.2 Ein Anspruch von Ihnen auf Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 8. Höhere Gewalt Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser lautet wie folgt: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Rücktritt durch den Veranstalter Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sind wir berechtigt, die Reise bis 15 Tage vor Reiseantritt abzusagen. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Obliegenheiten des Kunden 10.1 Mängelanzeige Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Unsere Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse, von Ihnen gerechtfertigt wird. 10.3 Schadensminderungspflicht Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden von Ihnen durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2 Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. 11.3 Diese Haftungshöchstsumme gemäß 16.1 und 16.2 gilt jeweils je Kunden und Reise. 11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. 12. Ausschluss von Ansprüchen Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen, es sei denn, sie waren ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. 13. Verjährung 13.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt einen Tag nach dem vertraglichen Reiseende. 13.4 Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15. Datenschutz Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz). 16. Gerichtsstand 16.1 Gerichtsstand ist Frankfurt/Oder. 16.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von uns vereinbart. Diese Reisebedingungen gelten für: Björn Rintisch Neue Dorfstraße 33 15848 Rietz-Neuendorf